Züchten im VDH - Verband Deutsches Hundewesen

Um die angesprochenen erblichen Krankheiten einzudämmen und ihr Auftreten bei der Nachzucht ausschließen zu können, überwacht der VDH mit Auflagen zur Zuchtzulassung eines Hundes, die Züchter jeder einzelnen Rasse. Ohne Untersuchung, des für die Zucht bestimmten Hundes auf die rassespezifischen erblichen Krankheiten, ist es daher nicht möglich die Zuchtzulassung des VDH zu erlangen. Hierzu benötigt er zudem mindestens 2 Ausstellungsergebnisse mit der Bewertung Sehr gut oder Vorzüglich. Mit der Körung erlangt ein Hund schließlich diese Zuchtzulassung, sofern er alle erforderlichen Gesunddheitszeugnisse vorgewiesen hat. Hier fließen zusätzlich die Ergebnisse der Röntgenuntersuchung mit ein, die eine Hüftgelenksdysplasie (HD) ausschließen muss. Nur Hunde mit HD-Grad A und B werden für die Zucht überhaupt zugelassen. Außerdem wird das Verhalten des Hundes gegenüber Menschen und Artgenossen bewertet. Schließlich wird der Hund noch gemessen, die Zähne werden auf Vollständigkeit und Fehlstellungen kontrolliert und er erhält mit dem Körbericht seine Bewertung in Aussehen und Bewegung. Wenn alles in bester Ordnung ist, erhält der Hund schließlich die Körklasse 1 oder 2.

Nach der Körung ist der Hund für die Zucht empfohlen und zugelassen. Das bedeutet aber noch nicht, dass man einfach loszüchten darf. Auch als Züchter muss man gewisse Bedingungen erfüllen. Zunächst muss man Mitglied im VDH werden. Dann muss man seinen Zwingernamen anmelden, der von der FCI (Fédération Cynologique Internationale) bestätigt werden muss. Als Neuzüchter muss man eine Tagung besuchen und eine Sachprüfung ablegen. Später ist es vorgeschrieben mindestens alle 24 Monate eine Veranstaltung als Sachkundenachweis zu besuchen. Ein Zuchtwart der Landesgruppe besucht schließlich den angehenden Züchter um die Zuchtstätte abzunehmen. Das bedeutet die Räumlichkeiten und die Umsetzung aller tierschutzrechtlichen Auflagen und diese der Zuchtordnung des Club für Britische Hütehunde (CfbrH) und des VDH, werden einer Kontrolle unterzogen. Auch beim Decken der Hündin und der Geburt der Welpen gibt es gewisse Regeln die eingehalten werden müssen und kontrolliert werden. Der Zuchtwart besucht den Züchter nach jeder Geburt erneut und kontrolliert das Wohlbefinden aller Welpen und der Mutterhündin nach der Geburt und bestätigt den Wurf mit der sogenannten Wurfabnahme. Bei Verstößen gegen diese Auflagen oder Mängeln kann ein Zuchtverbot erteilt werden.

Durch diese Maßnahmen werden bestimmte Regeln umgesetzt, die ein Mindestmaß an Ordnung, Hundekenntnis und Verantwortung voraussetzen. Allerdings sollten Sie sich niemals allein auf das "Gütesiegel VDH" verlassen, sondern sich immer auf ihr Bauchgefühl bei der Wahl des richtigen Züchters verlassen. Besuchen Sie die Zuchtstätte bevor Sie sich für einen Welpen entscheiden und achten Sie auch auf die Bedingungen, die ein Züchter an Sie als zukünftiger Besitzer stellt. Mangelndes Interesse des Züchters an den zukünftigen Besitzern seiner Welpen, ist meistens ein schlechtes Zeichen. 

Züchter im VDH haben gewisse Auflagen zu erfüllen, die eine artgerechte Unterbringung und Aufzucht garantieren!